Sachversicherungen
- Privathaftpflichtversicherung
- Rechtsschutzversicherung
- Wohngebäudeversicherung
- Hausratversicherung
- Fahrzeugversicherung
- Haus- und Grundbesitzer-Haftpflicht
- Tierhalterhaftpflichtversicherung
- Tierkranken- und OP-Versicherung
Privathaftpflichtversicherung
Auch ein leichtes Versehen wie z.B. ein Vorfahrtsfehler beim Fahrradfahren oder eine unachtsam weggeworfene Zigarette kann Folgeschäden in Millionenhöhe verursachen. Insbesondere, wenn Personen zu Schaden kommen, können die Schadensersatzforderungen den finanziellen Ruin des Verursachers bedeuten. Eine Begrenzung nach oben gibt es nicht. Die private Haftpflicht-versicherung ist ein Muss für jedermann.
Ob aus Leichtsinn, Missgeschick oder Vergesslichkeit, wenn Sie einen Schaden verursachen, müssen Sie dafür geradestehen. Der Geschädigte hat ein gesetzliches Recht auf angemessenen finanziellen Schadensersatz. Dazu gehören die Kosten für Wiederherstellung oder Ersatz beschädigter Gegenstände, außerdem Folgekosten wie etwa ein Nutzungsausfall. Sind Menschen verletzt, fallen Behandlungskosten und Verdienstausfall an. Oft hat der Verletzte Anspruch auf Schmerzensgeld, bei bleibenden Gesundheitsschäden sogar auf eine lebenslange Rente.
Nicht alle Fälle einer privaten Haftung sind so harmlos wie das beim Fußballspielen zerschossene Fenster oder der Rotweinfleck auf dem Teppich des Nachbarn. Der entstandene Schaden kann so hoch sein, dass er Ihre wirtschaftliche Existenz gefährdet.
Als Verursacher haften Sie mit Ihrem ganzen Vermögen, mit Haus- und Grundbesitz, mit Bankguthaben, Lohn und Gehalt. Sogar auf eine spätere Erbschaft kann im Ernstfall zugegriffen werden.
Die Haftpflichtversicherung schützt Sie und Ihre Familie vor möglicherweise ruinösen Schadensersatzansprüchen. Der Versicherer prüft zunächst, ob und in welcher Höhe Sie zum Schadensersatz verpflichtet sind. Wenn der Anspruch begründet ist, zahlt er den Schadensersatz, also die Wiedergutmachung in Geld. Unbegründete Schadensersatzansprüche wehrt der Versicherer ab. Kommt es darüber zum Rechtsstreit mit demjenigen, der den Schadensersatzanspruch stellt, führt Ihr Haftpflichtversicherer den Prozess und trägt die Kosten. Die Haftpflichtversicherung bietet also auch eine Art Rechtsschutz bei unberechtigten Haftungsansprüchen
Die Privathaftpflicht zahlt allerdings nicht für Schäden, die sich die in einem Vertrag gemeinsam Versicherten gegenseitig zufügen. Ebenso ausgeschlossen sind absichtlich herbeigeführte Schäden, Geldstrafen und Bußgelder, reine Vertragsverpflichtungen wie die Rückzahlung von Darlehen oder Schäden durch den Gebrauch von Kraftfahrzeugen. Für solche Fälle gibt es die KFZ-Haftpflichtversicherung, die jeder Halter eines Kraftfahrzeuges abschließen muss.
Sprechen Sie uns an, wir sind Ihnen bei der Wahl des richtigen Tarifs und Absicherungspartner gerne behilflich.
Rechtsschutzversicherung
Recht zu haben und Recht zu bekommen ist zweierlei. Auch wenn Sie sich im Recht fühlen, ist es nicht gesagt, dass Sie auch einen Prozess gewinnen. Wer klagt, geht immer auch das Risiko ein, den Prozess zu verlieren oder aber auch nur zu einem Teil Recht zugesprochen zu bekommen. In der Konsequenz müssen Sie dann entweder die gesamten Prozesskosten oder aber zumindest einen Teil davon tragen.
Im deutschen Arbeitsrecht ist es zum Beispiel so geregelt, dass jede Partei in der ersten Instanz grundsätzlich die eigenen Kosten übernimmt, unabhängig davon, wer den Prozess gewinnt.Im Falle eines Rechtsstreites kann es also teuer werden: Für die Durchsetzung seiner rechtlichen Interessen können leicht Kosten in Höhe von mehreren Tausend Euro entstehen. Außerdem gibt es im Streitfall ein gutes Gefühl, wenn man weiß, nur aus Angst vor den Kosten nicht klein beigeben zu müssen. Im Jahr 2013 wurden die Gebühren für Anwaltliche Beratung angehoben. Mit einer guten Rechtsschutzversicherung sollte dies kein Problem mehr sein.
Die Leistungen einer Rechtsschutzversicherung umfassen:
- Die Kosten für Ihren Anwalt im Rahmen der gesetzlichen Gebührenordnung
- ggf. auch die Kosten für Honorare
- Gerichtskosten, Gebühren sowie Kosten für Gerichtsvollzieher
- Kosten für Zeugen und Sachverständige
- Die Kosten der Gegenseite, sofern Sie zu deren Erstattung verpflichtet werden sollten
- Stellung einer Kaution bei Strafsachen
- notwendige Übersetzungen
- bei Bedarf Stellung einer Strafkaution
Rechtsschutz gibt es für Sie als Privatperson, als Arbeitnehmer, als Mieter oder Eigentümer einer Immobilie und als Kfz-Fahrer/Verkehrsteilnehmer.
Gerne informieren wie Sie über den passenden Versicherungsschutz und lassen Sie auch im Schadensfall nicht allein. Fragen Sie noch heute nach einem unverbindlichen Beratungstermin.
Wohngebäudeversicherung
Eine Wohngebäudeversicherung ist für alle „Häusle“-Besitzer sehr wichtig, denn Ihr Haus ist ja mehr als nur ein Gebäude – es ist Ihr Zuhause! Nach einem Brand, aber auch durch Rohrbruch, Sturm oder Hagel kann der Schaden so groß sein, dass man als Eigentümer schnell an die Grenzen seiner finanziellen Belastbarkeit gelangt.
Ein guter Vertrag schützt Sie vor dem finanziellen Ruin und erstattet Ihnen die Kosten für Reparaturarbeiten bis hin zum Wiederaufbau des Gebäudes und der versicherten Gebäudebestandteile, einschließlich der Baunebenkosten wie zum Beispiel Architektenhonorare.
Der Vertrag schützt zunächst Ihr Gebäude selbst, außerdem die zugehörigen Garagen und andere Nebengebäude wie beispielsweise Carports, Gartenhäuser oder Geräteschuppen, die im Versicherungsvertrag bezeichnet werden. Mitversichert sind auch alle Teile, die mit dem Gebäude fest verbunden sind, wie etwa speziell angefertigte Einbauküchen oder -schränke. Ein guter Versicherungsschutz umfasst zusätzlich aber auch Zubehör, das den Wohnzwecken oder der Instandhaltung des Wohngebäudes dient, wie z. B. Markisen, Alarmanlagen, Briefkästen oder Rundfunkantennen.
Das Haus und sein Zubehör ist in der Gebäudeversicherung gegen Feuer, Leitungswasserschäden wie Rohrbrüche, Sturm, Blitzschlag, Hagel und je nach Vertragsumfang auch gegen Naturereignisse wie Überschwemmungen, Lawinen oder Erdbeben geschützt.
Je nach Vertragsbedingungen können aber noch weitere Leistungen im Versicherungsschutz enthalten sein oder mitversichert werden: die Beseitigung von Graffiti, notwendige Aufräum- und Abbrucharbeiten nach einem Schadensfall, Transport- und Lagerkosten, Hotelkosten bei Unbewohnbarkeit des Gebäudes, Mietausfall für vermietete Räume, Rückreisekosten aus dem Urlaub nach schweren Versicherungsschäden oder auch Sachverständigengebühren, die bei der Schadensfeststellung entstehen. Einige Unternehmen ersetzen sogar Aufwendungen für die Beseitigung von Rohrverstopfungen. Welche dieser Zusatzleistungen mitversichert sind, ist in den Tarifbedingungen der einzelnen Versicherungsunternehmen geregelt.
Die Versicherungssumme Ihrer Gebäudeversicherung sollte unbedingt dem Wert der Immobilie entsprechen. Ist die Versicherungssumme niedriger ist als der Gebäudewert zum Schadenzeitpunkt, liegt Unterversicherung vor. Und das kann im Ernstfall verhängnisvoll sein. Stellt sich nämlich heraus, dass Sie unterversichert sind, kann der Versicherer die Entschädigung kürzen. Dann wird etwa bei einem Brand oder Sturmschaden nur ein Teil ersetzt. Beträgt die Versicherungssumme beispielsweise 200.000 Euro bei einem Gesamtwert des Gebäudes von inzwischen 400.000 Euro, ist man mit 50 Prozent unterversichert. Kommt es dann zu einem Schaden von 30.000 Euro, ersetzt der Versicherer nur die Hälfte, also 15.000 Euro.
Allerdings können Sie mit Ihrem Versicherer einen so genannten Unterversicherungsverzicht vereinbaren. In diesem Fall werden Schäden immer bis zur vollen Versicherungssumme ersetzt. Voraussetzung für den Unterversicherungsverzicht ist in der Regel, dass eine gleitende Neuwertversicherung vereinbart wird, durch welche Beiträge und Versicherungsschutz regelmäßig an den gestiegenen Wert Ihrer Immobilie angepasst werden. In modernen Verträgen werden Gebäudeversicherungen mit Unterversicherungsverzicht auch auf Basis des so genannten Wohnflächenmodells angeboten. Hier wird das Haus nach Typ und Ausstattung eingestuft, die Prämie wird pro Quadratmeter festgelegt.
Da die Gebäudeversicherung eine “verbundene” Versicherung ist, bei der die Prämien für jede Gefahr (Feuer, Leitungswasser, Sturm und Hagel, Glasschäden, erweiterte Elementarschäden usw.) einzeln kalkuliert werden, können Sie jedes Risiko auch einzeln versichern.
Je nach regionaler Lage kann Ihr Gebäude aber auch durch andere Risiken gefährdet sein – vor allem durch Naturereignisse wie Überschwemmungen, Sturmfluten, Erdbeben, Erdrutsche, Lawinen oder Schneedruck. Und gerade diese Elementargefahren kommen oft völlig unerwartet, verursachen aber riesige Schäden. Das kann verheerende finanzielle Folgen haben, falls Sie nicht richtig abgesichert sind – insbesondere, wenn das Wohneigentum als Ihre Zukunftsabsicherung gedacht war oder noch gar nicht abbezahlt wurde. Solche naturbedingten „Elementarschäden“ können in der Gebäudeversicherung einzeln oder im Paket mitversichert werden. Allerdings wird hierfür ein Aufpreis fällig, der je nach Region und örtlicher Risikosituation unterschiedlich hoch sein kann.
Übrigens: bei einem Eigentümerwechsel geht die Gebäudeversicherung automatisch auf den Käufer über, sie kann von ihm aber innerhalb von vier Wochen gekündigt werden. Als Käufer sollten Sie eine bestehende Police nicht sofort, sondern erst zum Jahresende kündigen. Denn der volle Jahresbeitrag steht dem Versicherer auch bei unterjähriger Kündigung zu.
Wir helfen Ihnen gerne bei der optimalen Absicherung Ihres Zuhauses, damit Sie Ihr Wohneigentum nicht unnötig aufs Spiel setzen müssen. Rufen Sie uns einfach an.
Hausratversicherung
Die Hausratversicherung bewahrt Sie vor den finanziellen Folgen von Schäden an Ihrem Hausrat, der durch eine Vielzahl von potenziellen Risiken entstehen kann. Sie ist immer dann sinnvoll, wenn Ihnen die Neueinrichtung Ihrer Wohnung nach einem Totalschaden finanzielle Schwierigkeiten bereiten würde.
Sie Ihren Besitz gegen folgende Gefahren versichern:
- Brand
- Blitzschlag
- Explosion / Implosion
- Leitungswasserschäden
- Sturm
- Hagel
- Einbruchdiebstahl
- Raub
- Vandalismus
Ergänzend können Sie auch weitere Gefahren mitversichern, z. B.
- Weitere Elementargefahren (wie z. B. Überschwemmungen, Erdbeben)
- Glasbruch
- Diebstahl von Fahrrädern
Versichert werden können alle Einrichtungsgegenstände und Sachen, die dem privaten Gebrauch oder Verbrauch dienen, ebenso – in gewissen Grenzen – Wertsachen, wie Bargeld oder Schmuck. Die Hausratversicherung ersetzt Ihnen den beschädigten oder gestohlenen Hausrat in Höhe seines Neuwerts. Abgedeckt werden in vielen Fällen auch die Kosten, die entstehen, wenn die Wohnung durch ein Schadenereignis unbewohnbar geworden ist. Nehmen Sie Hausratgegenstände mit in den Urlaub, sind diese auch dort bis zu bestimmten Grenzen mitversichert.
Ohne Versicherungsschutz sind die finanziellen Folgen oft verheerend. Da die Hausratversicherung nur geringe Beiträge erfordert und trotzdem ein breites Spektrum von Gefahren abdeckt, gehört sie beinahe zur Grundausstattung aller Haushalte.
Gerne helfen wir Ihnen bei der Wahl der richtigen Versicherungssumme und des richtigen Anbieters. Selbstverständlich lassen wir Sie auch im Schadenfall nicht allein. Rufen Sie uns einfach an und vereinbaren einen unverbindlichen Beratungstermin.
Fahrzeugversicherung
Für jedes am Straßenverkehr teilnehmende Kraftfahrzeug muss vom Halter eine Kraftfahrzeug-Haftpflichtversicherung abgeschlossen werden. Dies gilt sowohl für Autos und Motorräder als auch für Wohnmobile, Camping- und andere Anhänger. Seit Neuestem unterliegen sogar E-Roller der Versicherungspflicht. Die Kraftfahrzeug-Haftpflicht leistet im Falle eines mit dem Kraftfahrzeug verursachten Unfalls Schadensersatz für die entstandenen Sach- und Personenschäden, auch im Todesfall.
Neben der verbindlichen Haftpflichtversicherung ist bei Kfz in vielen Fällen der Abschluss einer Teil- oder Vollkaskoversicherung empfehlenswert, denn diese deckt Schäden am eigenen Kraftfahrzeug ab. Die Teilkaskoversicherung ersetzt beispielsweise Schäden durch
- Feuer
- Kabelbrände
- Explosion
- Sturm
- Hagel
- Blitzschlag
- Unfällen mit Haarwild
- Diebstahl
- Glasbruch
Zusätzlich dazu sind in der Vollkaskoversicherung folgende Schäden am eigenen Kraftfahrzeug versichert:
- selbstverschuldete Unfälle
- höhere Gewalt
- Vandalismus
Für Teil- und Vollkaskoversicherung können vom Versicherungsnehmer Selbstbeteiligungen pro Schadenfall vereinbart werden. Dadurch lässt sich der Beitragssatz senken.
Die Tarife der einzelnen Versicherungsgesellschaften sind nur schwer zu vergleichen. Neben den Typ- und Regionalklassen gibt es beispielsweise diverse Rabatte oder Zuschläge unterschied-lichster Art, z. B. für Vielfahrer, Wenigfahrer, Garagenbesitzer, Zweitwagen, Oldtimer usw. Ein Beitragsvergleich lohnt sich deshalb immer. Neben dem Beitragssatz sind in der Kraftfahrzeug-versicherung aber auch die Service-Leistungen des Versicherers bei der Abwicklung von Unfall, Einbruch, Diebstahl usw. wichtig.
Wir helfen Ihnen gerne bei der Wahl des richtigen Anbieters und lassen Sie auch im Schadenfall nicht allein. Rufen Sie uns einfach an.
Haus- und Grundbesitzer-Haftpflichtversicherung
Für Hausbesitzer, die ihr Einfamilienhaus ausschließlich selbst bewohnen, reicht in der Regel eine bestehende Privathaftpflichtversicherung aus. In modernen Verträgen ist das Eigenheim meist mitversichert.
Wenn Sie Haus und Grund jedoch vermieten oder verpachten oder ein Mehrfamilienhaus besitzen, benötigen Sie zur Abwehr bzw. Befriedigung von Ansprüchen Geschädigter den Schutz einer separaten Haus- und Grundbesitzer-Haftpflichtversicherung. Denn entsprechend § 836 BGB sind Sie als Grundstücksbesitzer für alle Schäden, die durch ihren Besitz entstehen können verantwortlich. Dies kann ein Unfall auf der nicht vom Schnee befreiten Stufe vor der Haustür sein oder der Schaden an einem geparkten Auto, das von einem herabfallenden Dachziegel getroffen wurde. Sie ist damit unerlässlich zum Schutz gegen unkalkulierbare Risiken.
Gerne helfen wie Ihnen bei der Wahl des richtigen Anbieters und lassen Sie auch im Schadenfall nicht allein. Rufen Sie uns einfach an.
Tierhalterhaftpflichtversicherung
Tierhalterhaftpflichtversicherungen gibt es für Hund und Pferde. Andere Haustiere, wie auch das Halten von Bienen, sind in der Regel über die private Haftpflichtversicherung versichert.
Leichtsinnigerweise hat etwa ein Drittel aller Hundebesitzer in Deutschland noch immer keine Hundehalterhaftpflichtversicherung. Laut Gesetzbuch haften Sie als Besitzer für alle Schäden (Personen-, Sach- und Vermögensschäden) die Ihr Tier anrichtet, und das bis zu einer Dauer von dreißig Jahren. Eine Tierhalterhaftpflichtversicherung ist daher dringend zu empfehlen. Die Behandlungskosten durch einen Hundebiss oder durch einen von ausgerissenen Pferden verursachten Unfall können richtig teuer werden. In solchen Fällen sind Sie als Halter immer schadenersatzpflichtig – ganz unabhängig davon, ob Ihnen ein Verschulden nachgewiesen werden kann.
Die Grundleistungen der Tierhalterhaftpflicht sind bei allen Anbietern vergleichbar – ersetzt werden Personen- und Sachschäden an Dritten bis zur Höhe der vereinbarten Versicherungssumme. Einige Versicherer übernehmen allerdings auch zusätzliche Leistungen. Je nach Tarif können Welpen des versicherten Hundes bis zum Alter von 6 Monaten beitragsfrei mitversichert sein. Auch die Teilnahme an Hundeschlittenrennen sowie das Training dafür sind je nach Anbieter im Versicherungsschutz enthalten. In der Pferdehalterversicherung sind in umfassenden Tarifen auch die Fohlen des versicherten Pferdes bis zum Alter von 12 Monaten versichert. Die Teilnahme an Pferderennen und Turnieren inklusive Trainings kann ebenfalls im Versicherungsschutz enthalten sein.
Das gleiche gilt für private Kutschfahrten einschließlich gelegentlicher unentgeltlicher Personenbeförderung. Wer regelmäßig und gegen Bezahlung Kutschfahrten durchführt, benötigt allerdings einen besonderen gewerblichen Haftpflichtschutz.
Sie sind an einer Tierhalterhaftpflichtversicherung interessiert? Gerne beraten wir Sie unabhängig und unverbindlich. Nehmen Sie einfach Kontakt mit uns auf.
Tierkranken- und OP-Versicherung
Mit Sicherheit lieben Sie Ihr Haustier und möchten, dass es ihm gut geht. Darum würden Sie auch alles dafür tun, dass dem Tier im Krankheitsfall professionell geholfen wird. Aber die Kosten für eine tierärztliche Behandlung können schnell in die Höhe schießen und manchen Tierfreund in die finanzielle Enge treiben. Hier ist eine Tierkrankenversicherung von Vorteil. Selbst bei einem kleinen Hund oder einer Katze kommen nach einer Woche stationärem Aufenthalt schnell mal ein paar hundert Euro zusammen – von den Kosten für eine Operation ganz zu schweigen. Eine Tierkrankenversicherung übernimmt diese Kosten.
Im ärztlichen Versorgungsbereich gibt es zwei Möglichkeiten, sein Tier für den Ernstfall abzusichern: Eine Tierkrankenversicherung – die praktisch alles abdeckt und eine reine O.P.-Versicherung, die ausschließlich für die Operationskosten aufkommt.
Soweit, so gut… aber was gibt bei einer Tierkrankenversicherung alles zu beachten? Zunächst einmal können Krankenversicherungen nicht für alle Tiere abgeschlossen werden. Versicherbar sind derzeit ausschließlich Hunde, Katzen und Pferde. Der abgeschlossene Tarif gilt immer nur für das angegebene Tier. Wenn Sie z.B. zwei Hunde haben, braucht jeder Hund eine eigene Krankenversicherung. Aus diesem Grund wird bei Vertragsabschluss auch die Chipnummer oder die Tätowierungsnummer abgefragt.
Darüber hinaus ist das Eintrittsalter oft eingeschränkt. Das bedeutet, dass man 100% Schutz nur bis zu einem bestimmten Lebensalter des Tieres abschließen kann. Hat man aber sein Tier einmal versichert, kann man den Versicherungsschutz der Tierkranken- oder O.P.-Versicherung ein Tierleben lang in Anspruch nehmen.
Wie bei allen Krankenversicherungen gibt es auch hier Wartezeiten. Diese liegen je nach Anbieter zwischen einem und drei Monaten ab dem beantragten Versicherungsbeginn. Die Wartezeit entfällt allerdings für die Behandlung von Unfällen.
Der Tierarzt richtet sich nach der tierärztlichen Gebührenordnung, er darf aber bis zum dreifachen Satz für eine aufwendige Behandlung berechnen. Je nach Versicherer und Tarif können höhere Gebührensätze versichert werden.
Die Tierkranken- und O.P-Versicherung ist ein Nischenprodukt und so gibt es nur eine Handvoll Anbieter auf dem Markt. Dennoch können die Unterschiede in Beitrag und Leistung erheblich sein. Gerne helfen wir Ihnen bei der Suche nach dem passenden Tarif, damit Ihr Haustier ein langes und glückliches Leben vor sich hat.
Kontakt
- 07176 448056
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Am Waldrand 7/1
73577 Ruppertshofen